
Wir haben ausschließlich für den Burkardus Wohnpark einen ambulanten Pflegedienst eingerichtet und bieten alle Leistungen nach dem Pflegeversicherungsgesetz an. Nach ärztlicher Verordnung führen wir die Behandlungspflege durch.
Als Vertragspartner der Kranken- und Pflegekassen können wir die erbrachten Leistungen direkt mit den Kassen abrechnen.
Durch den hauseigenen ambulanten Dienst ist sicher gestellt, dass auch in Falle der Pflegebedürftigkeit ein selbstbestimmtes Leben in der eigenen Wohnung möglich ist. Sollte eine eigenständige Lebensführung auf Grund physischer oder psychischer Einschränkungen nicht mehr möglich sein, ist durch unseren stationären Pflegebereich das Wohnen in vertrauter Umgebung gesichert. Durch den ambulanten Dienst ist eine 24-Stunden-Notrufbereitschaft von qualifizierten Personal im Burkardus Wohnpark gewährleistet.

