
Rezeptionsdienst, 24 Stunden Besetzung
Anschluss an das Notrufsystem. Dies beinhaltet auch die Lebenszeichenüberwachungsanlage. Keine Grundleistungen sind die aufgrund eines Notrufes zu erbringenden Dienstleistungen, die gesondert berechnet werden.
Nutzung von Gemeinschaftsflächen /-räumen im Rahmen des allgemeinen Gebrauchs
Teilnahmemöglichkeiten an Veranstaltungen des Hauses, soweit nicht kostenpflichtig
Teilnahme an dem monatlich an einem festgelegten Zeitpunkt durchgeführten Begegnungsfrühstück (erweitertes Frühstücksbuffet)
Allgemeine Beratung im Umgang mit Fragen des Alltags und Unterstützung beim Umgang mit Behörden
Überlassung eines Telefonapparates unter Einschluss der Grundgebühren mit beliebiger Anzahl hausinterner Telefonate
Internet-Café mit zeitlich unbefristeter PC-Nutzung
Neben den oben beschriebenen Grundleistungen, die durch die Servicepauschale abgegolten werden, besteht die Möglichkeit, Wahlleistungen in Anspruch zu nehmen. Sie müssen gesondert bezahlt werden.
Zu den Wahlleistungen gehören insbesondere:
Mahlzeiten im Restaurant oder mit Etagenservice
Einkaufsmöglichkeiten im hauseigenen Kiosk
Anmieten von Gemeinschaftsräumen zur individuellen Nutzung
Inanspruchnahme des hauswirtschaftlichen Dienstes
Friseursalon
Physikalische Therapie und medizinische Fußpflege
Inanspruchnahme des technischen Dienstes
Zusätzliche pflegerische Leistungen durch den hauseigenen Pflegedienst. Die Leistungen werden nach dem Pflegekassensatz in Rechnung gestellt und - soweit möglich – mit der Pflegeversicherung direkt abgerechnet.