Auszug aus den Grundleistungen

  • Rezeptionsdienst, 24 Stunden Besetzung

  • Anschluss an das Notrufsystem. Dies beinhaltet auch die Lebenszeichenüberwachungsanlage. Keine Grundleistungen sind die aufgrund eines Notrufes zu erbringenden Dienstleistungen, die gesondert berechnet werden.

  • Nutzung von Gemeinschaftsflächen /-räumen im Rahmen des allgemeinen Gebrauchs

  • Teilnahmemöglichkeiten an Veranstaltungen des Hauses, soweit nicht kostenpflichtig

  • Teilnahme an dem monatlich an einem festgelegten Zeitpunkt durchgeführten Begegnungsfrühstück (erweitertes Frühstücksbuffet)

  • Allgemeine Beratung im Umgang mit Fragen des Alltags und Unterstützung beim Umgang mit Behörden

  • Überlassung eines Telefonapparates unter Einschluss der Grundgebühren mit beliebiger Anzahl hausinterner Telefonate

  • Internet-Café mit zeitlich unbefristeter PC-Nutzung

Auszug aus dem Wahlleistungsangebot

Neben den oben beschriebenen Grundleistungen, die durch die Servicepauschale abgegolten werden, besteht die Möglichkeit, Wahlleistungen in Anspruch zu nehmen. Sie müssen gesondert bezahlt werden.

Zu den Wahlleistungen gehören insbesondere:

  • Mahlzeiten im Restaurant oder mit Etagenservice

  • Einkaufsmöglichkeiten im hauseigenen Kiosk

  • Anmieten von Gemeinschaftsräumen zur individuellen Nutzung

  • Inanspruchnahme des hauswirtschaftlichen Dienstes

  • Friseursalon

  • Physikalische Therapie und medizinische Fußpflege

  • Inanspruchnahme des technischen Dienstes

  • Zusätzliche pflegerische Leistungen durch den hauseigenen Pflegedienst. Die Leistungen werden nach dem Pflegekassensatz in Rechnung gestellt und - soweit möglich – mit der Pflegeversicherung direkt abgerechnet.